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Substitutions- und heroingestützte Behandlung

Das Angebot der substitutions- und heroingestützten Behandlung richtet sich an Menschen mit einer schweren Heroin- oder anderen Opioidabhängigkeit.

Erwachsene 18 – 64

Substanzgebundene Abhängigkeitserkrankungen,

Hauptstandort Windisch – Areal Königsfelden,

ambulant

Beschreibung

Die substitutions- und heroingestützte Behandlung mit Diacetylmorphin (Diaphin®, Heroin), Methadon, retardiertem Morphin (Sevre-Long®) und Buprenorphin (Subutex®) verfolgt das Ziel der körperlichen und psychischen  Stabilisierung und der sozialen Integration von Menschen mit einer schweren Heroin- oder anderen Opioidabhängigkeit.

Zu den Voraussetzungen für eine heroingestützte Behandlung zählen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • schwere Heroinabhängigkeit seit mindestens zwei Jahren
  • mindestens zwei erfolglose Behandlungsversuche
  • physische, psychische oder soziale Auswirkungen, die auf den Drogenkonsum zurückzuführen sind

Zu den Voraussetzungen für eine substitutionsgestützte Behandlung mit Methadon, Morphin oder Buprenorphin zählen:

  • mehrjährige Opioidabhängigkeit
  • zusätzliche psychische und/oder somatische Erkrankungen sowie soziale Beeinträchtigungen

Neben der medikamentösen Behandlung bieten wir psychiatrisch-psychotherapeutische und psychosoziale Begleitung und Unterstützung mit regelmässigen Einzelgesprächen an. Zudem besteht in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital Aarau die Möglichkeit einer eingehenden Hepatitis-C-Diagnostik und, bei Bedarf, einer medikamentösen Hepatitis-C-Behandlung.

Ablauf und Dauer

In einem Vorgespräch werden die Voraussetzungen für eine substitutions- oder heroingestützte Behandlung geprüft und die körperliche, psychische und soziale Situation erfasst. Anschliessend wird die Bewilligung für die substitutionsgestützte Behandlung beim Kantonsärztlichen Dienst bzw. für die heroingestützte Behandlung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingeholt. In der heroingestützten Behandlung erfolgt die Verabreichung von Diacetylmorphin täglich unter Aufsicht in unserem Ambulatorium für Substitutionsbehandlung. Die Dauer der substitutions- oder heroingestützten Behandlung ist nicht festgelegt und hängt vom individuellen Behandlungsverlauf ab.

Kosten

Die Kosten der substitutionsgestützten Behandlung werden von der obligatorischen Krankenversicherung getragen. Bei der heroingestützten Behandlung werden die Kosten von der obligatorischen Krankenversicherung sowie vom Kanton getragen, hinzu kommt ein Selbstbehalt der Patientinnen und Patienten.

Ort

W.10, 1. Etage

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt direkt über das Sekretariat des Zentrums für Abhängigkeitserkrankungen. Sie erhalten dann ein Aufgebot für ein erstes Gespräch.

Die Anmeldung kann gerne über den Hausarzt oder eine Fachärztin erfolgen. Selbstverständlich können Sie sich gerne auch selbst bei uns melden.

Dr. med. Nora Weller

Leitende Ärztin, Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen (ZAE)

Aktuelles

  • 06. März 2020

    «Abstinenz ist nicht mehr das oberste Ziel»

    Aargauer Zeitung: Viele Süchtige, die in den offenen Drogenszenen verkehrten, haben einen oder mehrere kalte Entzüge hinter sich. Heute mache man das nicht mehr, sagt Patrik Roser, Chefarzt und Leiter des Zentrums für Abhängigkeitserkrankungen der Psychiatrischen Dienste Aargau.

  • 21. Februar 2020

    «Überleben nach dem Letten»

    Aargauer Zeitung: Markus, Thomas und Daniel (Namen geändert) pendelten regelmässig aus dem Aargau nach Zürich auf den Platzspitz oder Letten, um sich dort mit Drogen einzudecken. Was ist nach der Lettenschliessung aus ihnen geworden?