Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schritflich oder telefonisch.
Geschlechtsinkongruenz (ICD-11), Geschlechtsdysphorie (Genderdysphorie) (DSM-5), Störungen der Geschlechtsidentität und Transsexualismus (ICD-10) im Erwachsenenalter
Menschen können im Verlauf ihres Lebens zur Einsicht kommen, dass ihre Geschlechtsidentität nicht zu ihrem, bei der Geburt zugewiesenen, Geschlecht passt, d. h. inkongruent ist. Nicht selten besitzen Personen, die über dieses Erleben berichten, einen nach medizinischen Massstäben gesunden Körper und weisen keine klinisch relevanten psychischen Störungsbilder auf. Gleichwohl kann der Leidensdruck, der sich aus der Diskrepanz zwischen den anatomischen Gegebenheiten und dem Geschlechtsidentitätserleben ergeben kann, die Kriterien einer krankheitswertigen Störung erfüllen. Diese wird als Geschlechts- oder Genderdysphorie bezeichnet.
Wir klären ab, begleiten und vemitteln an geeignete Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten, Ärztinnen und Ärzte zur Geschlechtsangleichung.
Die erwähnte Diskrepanz, auch Geschlechtsvarianz (Gendervarianz) oder Geschlechtsinkongruenz (Genderinkongruenz) genannt, kann sich in manchen Fällen primär auf einer körperlichen Ebene zeigen, indem die betroffene Person ihre anatomischen und insbesondere ihre geschlechtsspezifischen Körpermerkmale ablehnt. Die Geschlechtsidentität beim Menschen ordnet sich nicht immer einem dualistischen oder binären aus „Frau/Mann" und „weiblich/männlich" bestehenden System unter. In diesem Sinne ist diese von Menschen berichtete Diskrepanz zwischen innerlichem Geschlechtsidentitätserleben und dem, bei der Geburt zugewiesenen, Geschlecht als Normvariante einer komplexer gedachten Geschlechterordnung zu verstehen.
Nach Feststellung einer Geschlechtsinkongruenz bzw. -dysphorie konzentriert sich der diagnostische Prozess auf die Frage nach der Persistenz des Unbehagens hinsichtlich des, bei der Geburt zugewiesenen, Geschlechts. Die Fluktuation der Symptomatik beeinflusst das weitere diagnostische und therapeutische Prozedere. Die Überprüfung möglicher komorbider psychischer Störungsbilder bildet einen Bestandteil dieses Prozesses.
Je nach Bedarf und Notwendigkeit erfolgen eine bis mehrere diagnostische, beratende oder begleitende Konsultationen. Bei Bedarf vermitteln wir einen Psychotherapieplatz. Im Prozess überweisen wir bei Bedarf an spezialisierte Ärztinnen und Ärzte zu geschlechstangleichenden Behandlungen. Die Behandlungsdauer ist daher individuell.
Die Kosten werden von der Krankenkasse nach Tarmed übernommen. Im Falle einer Versicherung im Hausarztmodell (HMO) benötigen wir eine entsprechende Überweisung.