Kontakt
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beat.schlaefli@clutterpdag.ch
Beat Schläfli ist seit August 2022 CEO der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG).
Nach dem ersten Studium als Turn- und Sportlehrer erlangte Beat Schläfli ebenfalls an der Universität Basel den Abschluss in Volks- und Betriebswirtschaft. Bei der santésuisse – Die Schweizer Krankenversicherer in Solothurn leitete er von 2001 bis 2005 als Mitglied der Direktion die Abteilung Tarife und Preise mit der Verantwortung für nationale Tarifstrukturen und -verträge. Danach war er von 2005 bis 2012 Leiter des Departements Leistungen und Mitglied der Geschäftsleitung der Sanitas Krankenversicherung in Zürich. Vor seinem Eintritt bei den PDAG war Beat Schläfli von 2012 bis 2022 als Direktor und Vorsitzender der Klinikleitung bei der aarReha Schinznach tätig.
Beat Schläfli ist Spartenpräsident Psychiatrische/Psychosomatische Kliniken und Mitglied des Zentralvorstands der vaka, des Verbands aargauischer Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen.
CEO, Vorsitzender der Geschäftsleitung
Zwischen dem 3. und dem 24. Juni 2024 wurden die Generalversammlungen der Kantonsspital Aarau AG (KSA), der Kantonsspital Baden AG (KSB) und der Psychiatrische Dienste Aargau AG (PDAG) durchgeführt und deren Jahresrechnungen 2023 genehmigt. Wegen des Rücktritts respektive des Verzichts auf Wiederwahl von Dr. med. Andreas Häfeli, Vizepräsident des KSB-Verwaltungsrats, fand eine Ersatzwahl statt. Die Aktionärsvertreter haben im Auftrag des Regierungsrats Dr. med. Sacha Geier neu in den Verwaltungsrat gewählt.
Am 14. April 2024 berichtete die Zeitung NZZ am Sonntag über den Tod eines 18-jährigen Patienten der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG). In Folge griffen auch weitere Medien die Geschehnisse aus dem Jahr 2020 auf.
Die rund 1800 Mitarbeitenden der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) erhalten ab dem 1. Januar 2024 mehr Lohn. Die Lohnsumme wird um insgesamt zwei Prozent erhöht. Vorgesehen sind sowohl generelle, strukturelle als auch individuelle Massnahmen. Die Erhöhung erfolgt nicht nach dem Giesskannen-, sondern nach dem Solidaritätsprinzip. Daher werden von der Lohnerhöhung insbesondere Mitarbeitende im unteren Lohnsegment profitieren, die von der allgemeinen Teuerung am stärksten betroffen sind.